Information für Teilnehmende
Anmeldung für Teilnehmer
Die Anmeldung zum Bad Salziger Karnevalszug 2025 ist ab sofort und bis zum 16.02.2025 möglich.
Zur Anmeldung für Zugteilnehmer
Zugstrecke
Die Zugstrecke entspricht der Strecke, die aus den vergangenen Jahren bekannt ist.
Der Umzug läuft aus Richtung Hirzenach kommend entlang der Binger Straße und biegt auf Höhe der Kreissparkasse in die Dammigstraße ein. Nach dem weiteren Verlauf über den Theodor-Hoffmann-Platz und dürch die Römerstraße biegt die Zugstrecke in die Salzbornstraße zurück in Richtung des Theodor-Hoffmann-Platzes ab. Die Strecke führt entlang der St.-Ägidius-Straße über die Pfarrer-Nick-Straße zurück auf die Binger Straße in Richtung der Bopparder Straße.
Am Ende der Bopparder Straße biegt der Zug über ein kurzes Stück des Wehrweges in die Straße Im Quebel, in der die Zugauflösung stattfindet.
Eine Übersicht über die Zugstrecke ist der folgenden Karte zu entnehmen:
Weiterführende Informationen
Weiterführende Dokumente und Informationen
Die Umzugsordnung ist eine Richtlinie des Veranstalters und bezieht die allgemeine Richtlinie der Stadt Boppard mit ein.
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Vorschriften für die Karnevalsumzüge, herausgegeben von der Stadt Boppard.
Richtlininen mit Stand vom 15. Januar 2024.
Download (Version 2024)
Hier werden die allgemein gültigen Richtlinien des TÜV beschrieben, die für den Wagenbau bei Brauchtumsveranstaltungen eingehalten werden müssen.
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Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP vom 14. Dezember 2023
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Ergänzende Hinweise der Stadt Boppard zum Thema Jugendschutz und Alkohol vom 15. Januar 2024.
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Die Stadt Boppard plant nach aktuellen Informationen, wieder eine Allgemeinverfügung ("Glasverbot") zu veröffentlichen, die während des Umzugs gültig ist. Die Verfügung aus dem Jahr 2024:
Allgemeinverfügung auf boppard.de
Selbstverpflichtung bzgl. Alkohol
Der exzessive Konsum alkoholischer Getränke kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen. Bitte denken Sie immer daran, dass Kinder und Jugendliche besonders gefährdet sind.
Als Veranstalter des Karnevalszugs Bad Salzig unterstützen wir die "Selbstverpflichtung zum maßvollen Umgang mit Alkohol in der 5. Jahreszeit" und weisen ausdrücklich darauf hin:
Selbstverpflichtung zum maßvollen Umgang mit Alkohol
Karneval und Jugendschutz
Keine Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche
Als Veranstalter des Karnevalszugs Bad Salzig weisen wir ausdrücklich auf den Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz - insbesondere im Kontext Alkohol - hin. Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (...)
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 9 Alkoholische Getränke (zuletzt abgerufen am 29.12.2023)